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Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) hat eine Liste mit Fragen und Antworten entwickelt, die Hinweise darauf geben, woran man unseriöse Anbieter erkennen und wie man sie von den guten Wohnungsgenossenschaften unterscheiden kann.

Der GdW führt dazu aus: „Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft generell keine Vermögensanlage ist. Wer sich an einer Wohnungsgenossenschaft beteiligt, sollte daran interessiert sein, eine Wohnung in der entsprechenden Genossenschaft nutzen zu können. Wohnungsgenossenschaften erfreuen sich wegen ihres nachhaltigen und mitgliederorientierten Geschäftsmodells und als Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland einer hohen Wertschätzung und Anerkennung.

Andererseits ist in Deutschland eine Entwicklung zu beobachten, wonach Vehikel des grauen Kapitalmarkts den guten Leumund der genossenschaftlichen Rechtsform nutzen, um ihre Geschäftsmodelle zu etablieren, die häufig nur den Initiatoren und Vertriebspartnern dienen. Diese Vehikel nennen sich auch gerne Wohnungsgenossenschaften und werben neben gemessen an der aktuellen Zinssituation erstaunlichen Renditen mit Förderung in Form von Wohnungsbauprämien und/oder vermögenswirksamen Leistungen. Die Gefahr eines Verlustes der Geschäftsanteile für die Mitglieder ist hier relativ groß.

Merkmale der sog. „Kapitalanlagegenossenschaften“ sind:
aktive Werbung mit vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämien und hohen Renditeversprechen auf der Internetzseite

aktiver Vertrieb von Genossenschaftsanteilen per Telefon

offene und verdeckte Provisionszahlungen an den/oder die Vertriebspartner

Abschluss von Verträgen mit externen Dienstleistern

Im Gegensatz zu den traditionellen Wohnungsgenossenschaften, ergeben sich darüber hinaus weitere spezifische Merkmale:
Im Verhältnis zu den eingeworbenen Genossenschaftsanteilen besteht nur ein geringfügiges Immobilienvermögen auf der Aktivseite der Bilanz.

Im Vergleich zur Mitgliederzahl insgesamt gibt es nur eine geringfügige Wohnungsversorgung zu Gunsten der Mitglieder der Genossenschaft, häufig ist das NichtMitgliedergeschäft überwiegend.

Beim Immobilienvermögen handelt es sich nicht nur um Wohnungen, sondern auch um Gewerbeimmobilien.“

…….so die Geschäftsführerin des GdW WP/StB Ingeborg Esser (Quelle: GdW Downloads und Publikationen: Autor: WP/StB Ingeborg Esser)

Weitere Informationen finden Sie in einer Frage- und Antwortliste auf der Homepage des GdW:  Zur Frage- / Antwortliste (ke/ 17.08.2022)