E-Lade Richtlinien

Präambel

Grundsätzlich bestimmt der Vermieter das „WIE“ der Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Das „WIE“ umfasst neben der baulichen Ausführung, des Installationsortes, des Erscheinungsbildes, vor allem das Lastmanagement, die evtl. Erweiterung des Hausanschlusses, und die Kostentragung des Antragstellenden Mieters. Das „OB“ kann im Anschluss der Mieter entscheiden.

Die GBW bemüht sich um Standorte mit entsprechenden Ladestationen in den jeweiligen Quartieren für ihre Mieter zu errichten. Aus diesem Grund sollte man sich zuerst bei der GBW über den derzeitigen Planungsstand informieren.

Pflichten des Mieters vor Installation

  • Nur intelligente Wallboxen werden von der GBW genehmigt. Für die Genehmigung sind folgende Unterlagen mittels eines schriftlichen Antrages vorzulegen:
    a) Angaben zum Antragsteller
    b) Information über die geplante Ladesäule (Art, Marke, Model, Leistung, Gewicht und Maße der Ladesäule o Material, Maße, Tiefe des Fundaments),
    c) Favorisierter Standort mit Lageplan und Lichtbildern,
    d) Leitungspläne inkl. Stromzuleitung zur Ladesäule.
  • Die Wallbox muss vor Installation und nach Genehmigung durch die GBW beim Netzbetreiber angemeldet werden (Handelt es sich um Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung von 3,7 kW oder 11 kW, reicht die reine Anmeldung aus. Wird eine Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung größer 11 kW angeschlossen, besteht Zustimmungspflicht seitens des Stromnetzbetreiber.). Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) finden Sie beim lokalen Netzbetreiber (Stadtwerke Bayreuth).
  • Versicherungsnachweiß zur Wallbox (Einschluss in Hausrat- und Kfz-Haftpflichtversicherung)

 

Pflichten des Mieters bei Auszug

  • Rückbaupflicht durch eine Fachfirma. Bei Auszug ist der Urzustand wieder herzustellen.

Kosten

Anschaffung der Ladestation sowie deren Installation wird nach derzeitiger Rechtslage vom Antragsteller finanziert. Die Kosten des Einschlusses der Wallbox in die Gebäudeversicherung werden auf den Antragsteller umgelegt.

Montage

Die Montage einer Wallbox ist eine Leistung, die durch Fachbetriebe vorgenommen werden muss. Privatpersonen dürfen keine Elektroarbeiten in Eigenleistung erledigen. So ist die Planung, Installation und der Anschluss an das Stromnetz ausschließlich ausgebildeten Elektrofachleuten vorbehalten. Die Wallbox sollte in einer Höhe von 1,60 m über Bodenniveau positioniert werde, denn dann ist die Handhabung bequem möglich. Der Abstand zum Fahrzeug sollte zwischen 0,50 m und 1,50 m liegen, damit ausreichend Bewegungsfreiheit gegeben ist. Achten Sie darauf, dass die Ladestation so angebracht wird, dass Sie die Ladebuchse an Ihrem Elektrofahrzeug in der üblichen Parkposition problemlos erreichen können. Die Ladestation darf nicht in der Nähe von brennbaren, leicht entflammbaren oder explosiven Teilen errichtet werden. Die entsprechenden Sicherheitsabstände sind in der Montageanleitung der Ladestation aufgeführt.

Ladekabel und Stolperfalle

Das Ladekabel sollte eine Mindestlänge von 5 m aufweisen, damit Sie Ihr Fahrzeug komfortabel und unkompliziert aufladen können. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Wallbox nach Möglichkeit auf der Seite angebracht wird, auf der sich die Ladebuchse an Ihrem Fahrzeug befindet. Dann können Sie es zum Laden rasch einstecken und nach dem Ladevorgang ebenso schnell wieder entfernen, ohne um Ihr Fahrzeug herumlaufen zu müssen. Die kurze, direkte Verbindung des Kabels mit Ihrem Auto minimiert zudem entscheidend die Stolpergefahr, die sich aus einem herumliegenden Kabel ergibt. Der Stecker des Ladekabels darf nicht ohne Schutz auf dem Boden liegen, denn andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kontakte im Stecker – begünstigt durch Feuchtigkeit und Schmutzartikel – innerhalb kurzer Zeit Rost ansetzen. Ein Zugriff durch unberechtigte Personen  ist auszuschließen.

Voraussetzungen

Die meisten Wallboxen benötigen einen Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 V. Damit ist ein dreiphasiges Laden möglich. Bei einer Stromstärke von 32 Ampere kann so eine Ladeleistung von 22 kW erreicht werden. Wallboxen mit 3.7 oder 7.4 kW Leistung können mit einphasigem Strom und 230 Volt Spannung betrieben werden. Es muss ein Fehlerschutzschalter installiert werden, damit beim Laden kein Rückstrom in das Stromnetz fließen kann. Viele verfügbare Wallboxen sind von Haus aus mit einem solchen Schutzmechanismus ausgestattet. Es gibt aber auch Geräte, denen die Schutzvorrichtung fehlt. Dann muss in der Planung und später bei der Montage ein zusätzlicher Fehlerschutzschalter vorgesehen werden. Das Wohngebäude benötigt einen ausreichend hohen Hausanschlusswert, um die nötige Leistung für den Betrieb der Wallbox bereitzustellen.

Folgende Schäden können durch eine Wallbox entstehen:

Für Schäden an vom Mieter installierten Wallboxen steht grundsätzlich der Mieter ein, oder ein Dritter kann ermittelt und zum Schadensausgleich herangezogen werden. Die GBW übernimmt keine Ermittlungen hierzu und auch keinen Schadensausgleich. Bei Folgeschäden am Eigentum der GBW ist der Mieter ebenfalls Einstandspflichtig. Dies kann u.a. folgende Risiken umfassen (keine abschließende Aufzählung):

  • Brand und Explosionen, z. B. durch Überspannungen oder technische Defekte
  • Schäden durch einen Kurzschluss an der Verkabelung
  • Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Wasserschäden
  • Beschädigungen durch Tierbisse inklusive der daraus resultierenden Folgeschäden
  • Diebstahl
  • Vandalismus

Warum nicht über die Steckdose laden?

Da diese nur auf Hausgebrauch und ähnliche Anwendung ausgelegt und nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 Ampere belastbar sind. Durch das Laden über die Steckdose kann das Hausstromnetz  stark überlastet werden und Schaden nehmen. Vor allem bei älteren Gebäuden vertragen die Elektroinstallationen des Hauses den Ladevorgang überhaupt nicht.

Der Ladevorgang eines E-Autos dauert an einer Steckdose deutlich länger, als an speziellen E-Ladesäulen. Das mag zunächst unproblematisch klingen, schließlich könnte man das Auto ja über Nacht laden. Allerdings kann die lange Ladedauer zum Problem werden. Da Haushaltssteckdosen nicht darauf ausgelegt sind, eine derart hohe Leistung über einen längeren Zeitraum abzugeben, kann es zur Überhitzung kommen. Im schlimmsten Fall kann daraus sogar ein Brand resultieren.

Solche Brandschäden sind auch nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Das bedeutet, dass Sie auf den Kosten für den entstandenen Schaden sitzen bleiben, wenn es durch den Ladevorgang an der Steckdose zu einem Brand kommt.

Wie darf nicht geladen werden ?

Verboten ist das Laden von E-Autos über Haus- und Kellersteckdosen sowie über Mehrfachsteckverbindungen aus dem Fenster oder Balkon/Terrassen heraus.