AktuellesAufsichtsratsvorsitzender Harald Müller

Umlaufverfahren zur 85. Mitgliederversammlung hat am 15.06.2022 geendet

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie hat die GBW in diesem Jahr die Mitgliederversammlung erneut nicht im öffentlichen Raum abgehalten. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubte jedoch neben der digitalen Mitgliederversammlung auch den Umlaufbeschluss zur Behandlung der Kernbeschlüsse des Jahres 2021.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich am 23.03.2022 in gemeinsamer Abstimmung für das Umlaufbeschlussverfahren entschieden. Die Einladung zur Teilnahme am Umlaufbeschlussverfahren erfolgte nach § 33 Abs. 2 der Satzung dieses Jahr durch eine den Mitgliedern zugegangene Mitteilung in Textform.

Von den 259 teilgenommenen Mitgliedern wurden bis zum 15.06. folgende Beschlüsse des Geschäftsjahres 2021 verabschiedet:

1) Der Jahresabschluss 2021 wurde genehmigt,
2) Der erzielte Bilanzgewinn 2021 verbleibt im Unternehmen, es wird keine Dividende ausgeschüttet,
3) Der Vorstand wurde für 2021 entlastet,
4) Der Aufsichtsrat wurde für 2021 entlastet,
5) Die vorgeschlagene Satzungsänderung, insbesondere zur Nutzung alternativer Versammlungs- und Sitzungsformen, wurde mit 96,86% der abgegebenen Stimmen (Satzungserfordernis: 3/4 Mehrheit) angenommen.

Neuwahlen haben nicht stattgefunden. Unter dem nur für unsere Mitglieder zugänglichen Menupunkt: Mitgliederbereich  erhalten Sie weitere Informationen zu den Umlaufbeschlüssen und können ab 06.07.22 das Protokoll der Mitgliederversammlung einsehen.
(ke/ 22.06.22)

 

Zugangsdaten vergessen? Die Zugangsdaten können Sie jederzeit in der Geschäftsstelle der GBW anfordern.