Die 84. Mitgliederversammlung hat am 15.06.2021 im Umlaufbeschlussverfahren stattgefunden

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie hat die GBW in diesem Jahr die Mitgliederversammlung erneut nicht im öffentlichen Raum abgehalten. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubte jedoch neben der digitalen Mitgliederversammlung auch den Umlaufbeschluss zur Behandlung der Kernbeschlüsse des Jahres 2020.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich am 04.05.2021 in gemeinsamer Abstimmung für das Umlaufbeschlussverfahren entschieden. Die Einladung zur Teilnahme am Umlaufbeschlussverfahren erfolgte nach § 33 Abs. 2 der Satzung dieses Jahr durch eine den Mitgliedern zugegangene Mitteilung in Textform.

Von den 198 teilgenommenen Mitgliedern wurden bis zum 15.06. folgende Kernbeschlüsse des Geschäftsjahres 2020 verabschiedet:

1) Der Jahresabschluss 2020 wurde genehmigt,
2) Der erzielte Bilanzgewinn 2020 verbleibt im Unternehmen, es wird keine Dividende ausgeschüttet,
3) Der Vorstand wurde für 2020 entlastet,
4) Der Aufsichtsrat wurde für 2020 entlastet.

Neuwahlen haben nicht stattgefunden. Unter dem nur für unsere Mitglieder zugänglichen Menupunkt: Mitgliederbereich  erhalten Sie weitere Informationen zu den Umlaufbeschlüssen und können ab 30.06.21 das Protokoll der Mitgliederversammlung einsehen (ke/ 23.06.21)

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