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Frau Eberth hat erfolgreich die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach Paragraf 26a WEG abgelegt.

Die Verwalterzertifizierung nach § 26a WEG ist eine Prüfung, die vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird und die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse eines Verwalters nachweist. Wohnungseigentümer haben seit Dezember 2023 das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Die Zertifizierung ist keine generelle Pflicht, aber eine Anforderung, die von vielen Eigentümern gestellt wird, um die Qualifikation des Verwalters sicherzustellen (ke/18.08.2025).