Wichtige Änderungen bei An- und Abmeldungen für Strom und Gas ab 6. Juni 2025
Ab heute muss der Wechsel des Stromversorgers innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen – etwa bei einem Umzug – sind nicht mehr möglich. Das bedeutet für Sie:
• Anmeldungen für neue Wohnungen oder Lieferstellen müssen vor dem gewünschten Startdatum erfolgen.
• Abmeldungen müssen ebenfalls vorab eingereicht werden – zum Beispiel im Falle eines Umzugs.
Sie sollten sich spätestens 14 Tage vor dem Einzug beim Stromversorger ihrer Wahl anmelden, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten, administrativen Aufwand und unnötige Verzögerungen.
Welche Angaben werden benötigt – eine weitere Neuerung!
Für eine zügige Bearbeitung werden benötigt:
• MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) – diese elfstellige Nummer finden Sie auf der Stromrechnung.
• Alternativ: Zählernummer, falls die MaLo-ID noch nicht vorliegt. (ke/06.06.2025)
Weitere Informationen zur Gesetzesänderung sowie FAQ´s finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter folgendem LINK: Beschleunigter Wechsel des Stromlieferanten