Ansprechpartner
Mitgliedschaft in der GBW - Treten Sie der Gemeinschaft bei
Erwägen Sie eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zu erwerben ?
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Informieren Sie sich in unserer Satzung über die Grundlagen der Mitgliedschaft.
(Die Satzung erhalten Sie im Download duch klicken auf die Graphik rechts oben)
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Jeder kann bei der GBW Mitglied werden, auch ohne eine Wohnung zu mieten. Durch die
Mitgliedschaft haben Sie den Vorteil, ein Nutzungsrecht für eine unserer Wohnungen zu
erwerben und damit verbunden, keine Kündigung wegen Eigenbedarf. Sie können sich
auch ohne Mitgliedschaft um eine Wohnung bei der GBW bewerben, falls der frei gewordenen
Wohnung keine Nachfrage aus dem Mitgliederkreis gegenübersteht. Diese Wohnungen
bieten wir auch Wohnungsinteressenten an, die noch kein Mitglied der GBW sind.
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten:
Bei Anmietung einer Wohnung müssen Sie Mitglied bei uns werden und die erforderlichen
Pflichtanteile für die Wohnung einzahlen. Über die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung gem.
Satzung können Sie gerne mit unserer Frau Speckner (Durchwahl: -19) sprechen.
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