GBW-Bayreuth

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Ansprechpartner

 

Mitgliedschaft in der GBW - Treten Sie der Gemeinschaft bei


Erwägen Sie eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zu erwerben ?

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Informieren Sie sich in unserer Satzung über die Grundlagen der Mitgliedschaft.
(Die Satzung erhalten Sie im Download duch klicken auf die Graphik rechts oben)
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Jede natürliche oder juristische Person kann bei der GBW Mitglied werden.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum 30.09. jeden Jahres gekündigt werden.
Die Anteile sind dann zum 31.12. gekündigt und werden im Folgejahr nach der Mitglieder-
versammlung ausbezahlt.

Durch die Mitgliedschaft haben Sie den Vorteil, ein Nutzungsrecht für eine unserer Wohnungen 
zu erwerben und damit verbunden keine Kündigung wegen Eigenbedarf. Mitgliedschaftszeiten,
sog. Anwartschaften, werden bei der Wohnungsvermietung vorrangig berücksichtigt.


Wie werde ich Mitglied bei der GBW ?

1. Eine sogenannte Beitritts- und Beteiligungserklärung ist von Ihnen zu unterschreiben.
2. Der Beitritt zur Genossenschaft erfolgt durch Zahlung von 2 Anteilen zu je EUR 260,
also insgesamt EUR 520 und durch die Zahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes von
EUR 30.

Die Anteile erhalten Sie bei Ausscheiden grundsätzlich in voller Höhe zurückerstattet
(Handhabung wie bei Kautionen).


Gibt es eine Dividende auf meinen Anteil ?

Die Mitgliederversammlung beschliesst jährlich, ob eine Dividende auf die Geschäftsanteile
ausgeschüttet wird. Falls eine Dividende beschlossen wird, wird diese direkt auf das uns
genannte Referenzkonto überwiesen. Sofern Sie die Bestimmungen des Wohnungsbau-
prämiengesetzes erfüllen, sind Ihre Anteile im Jahr der Einzahlung prämienbegünstigt.


Was muß ich noch beachten ?

Bei Bezug einer unserer Wohnungen sind weitere Anteile je nach Grösse und Ausstattung der
Wohnung zu zeichnen und einzuzahlen.

Richtlinie für die Vergabe von Wohnungen

Über die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung gem. Satzung können Sie gerne mit uns
sprechen
.

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